{"id":4809,"date":"2024-12-17T15:05:57","date_gmt":"2024-12-17T14:05:57","guid":{"rendered":"https:\/\/schulleiterabc.de\/?p=4809"},"modified":"2025-01-14T16:18:21","modified_gmt":"2025-01-14T15:18:21","slug":"zurueckstellung-vom-schulbesuch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/schulleiterabc.de\/blog\/schulrecht\/zurueckstellung-vom-schulbesuch\/","title":{"rendered":"Zur\u00fcckstellung vom Schulbesuch: Wann ist sie sinnvoll \u2013 und was gilt es zu beachten?"},"content":{"rendered":"\n
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Die Frage, ob ein Kind vom Schulbesuch zur\u00fcckgestellt werden sollte, ist eine der zentralen Entscheidungen vor der Einschulung. Sie betrifft nicht nur die Schulreife des Kindes, sondern auch die optimale F\u00f6rderung in der entscheidenden \u00dcbergangsphase zwischen Kindergarten und Schule. Doch wie l\u00e4uft das Verfahren ab, und welche Kriterien gelten? Ein Blick auf die Regelungen und Unterschiede in den Bundesl\u00e4ndern gibt Orientierung.<\/p>\n\n\n\n

Wann ist eine Zur\u00fcckstellung angebracht?<\/strong><\/h5>\n\n\n\n

Eine Zur\u00fcckstellung wird in der Regel dann empfohlen, wenn ein Kind k\u00f6rperlich, geistig, sprachlich oder sozial noch nicht ausreichend entwickelt ist, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen. Ziel ist es, dem Kind ein weiteres Jahr der Reifung und F\u00f6rderung zu erm\u00f6glichen, bevor es in die Schule startet. Dies betrifft insbesondere Kinder mit Entwicklungsverz\u00f6gerungen oder Sprachdefiziten.<\/p>\n\n\n\n

Wie l\u00e4uft das Verfahren ab?<\/strong><\/h5>\n\n\n\n

In allen Bundesl\u00e4ndern wird die Entscheidung \u00fcber die Zur\u00fcckstellung durch die Schule getroffen, oft in enger Zusammenarbeit mit den Eltern und unter Einbeziehung externer Experten. Je nach Bundesland gibt es jedoch Unterschiede in den konkreten Abl\u00e4ufen:<\/p>\n\n\n\n