{"id":4802,"date":"2024-12-17T14:26:10","date_gmt":"2024-12-17T13:26:10","guid":{"rendered":"https:\/\/schulleiterabc.de\/?p=4802"},"modified":"2025-01-14T16:20:47","modified_gmt":"2025-01-14T15:20:47","slug":"sonderurlaub-fuer-lehrkraefte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/schulleiterabc.de\/blog\/schulverwaltung\/sonderurlaub-fuer-lehrkraefte\/","title":{"rendered":"Sonderurlaub f\u00fcr Lehrkr\u00e4fte \u2013 Was gilt wann und wer entscheidet?"},"content":{"rendered":"\n
Ob famili\u00e4re Ereignisse, Pflege von Angeh\u00f6rigen oder besondere Veranstaltungen \u2013 Lehrkr\u00e4fte haben in wichtigen F\u00e4llen Anspruch auf Sonderurlaub. Doch welche Regelungen gelten dabei genau, und welche Befugnisse haben Schulleitungen bei der Entscheidung? Ein \u00dcberblick f\u00fcr Schulleitungen und Lehrkr\u00e4fte.<\/p>\n\n\n\n
Sonderurlaub kann bei wichtigen pers\u00f6nlichen Anl\u00e4ssen gew\u00e4hrt werden, sofern dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Dazu geh\u00f6ren unter anderem:<\/p>\n\n\n\n
In den meisten F\u00e4llen gilt: Bis zu 5 Arbeitstage<\/strong> k\u00f6nnen im Kalenderjahr unter Fortzahlung der Bez\u00fcge gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n\n\n\n W\u00e4hrend eine Freistellung meist im dienstlichen Interesse liegt (z.B. Fortbildungen) und mit vollen Bez\u00fcgen einhergeht, ist Sonderurlaub in der Regel privat motiviert und erfolgt nach Pr\u00fcfung durch die Schulleitung:<\/p>\n\n\n\n Schulleitungen<\/strong> entscheiden eigenst\u00e4ndig \u00fcber:<\/p>\n\n\n\n Staatliche Schul\u00e4mter<\/strong> sind zust\u00e4ndig f\u00fcr:<\/p>\n\n\n\n In besonderen Ausnahmef\u00e4llen kann auch das Kultusministerium hinzugezogen werden, z.B. bei l\u00e4ngeren Beurlaubungen.<\/p>\n\n\n\n Bayern<\/p>\n\n\n\n Baden-W\u00fcrttemberg<\/p>\n\n\n\n Niedersachsen<\/p>\n\n\n\n Sonderurlaub muss immer fr\u00fchzeitig und schriftlich beantragt werden. Dabei sind folgende Nachweise wichtig:<\/p>\n\n\n\n Die Erteilung von Sonderurlaub ist stets eine Gratwanderung zwischen der Wahrung der Unterrichtsversorgung und der Ber\u00fccksichtigung pers\u00f6nlicher Anliegen von Lehrkr\u00e4ften. Klar definierte Regeln, Musterantr\u00e4ge und Beispiele wie sie das Schulleiter ABC f\u00fcr Bayern, Baden-W\u00fcrttemberg und Niedersachsen bietet, helfen Schulleitungen, diese Entscheidungen rechtssicher und nachvollziehbar zu treffen.<\/p>\n\n\n\nFreistellung vs. Beurlaubung<\/strong><\/h5>\n\n\n\n
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Wer entscheidet \u00fcber Sonderurlaub?<\/strong><\/h5>\n\n\n\n
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Sonderregelungen je Bundesland<\/strong><\/h5>\n\n\n\n
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Antragstellung und Voraussetzungen<\/strong><\/h5>\n\n\n\n
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Praktische Tipps f\u00fcr Schulleitungen<\/strong><\/h5>\n\n\n\n
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