Schülerinnen und Schüler sitzen konzentriert an ihren Tischen und schreiben in ihre Hefte.

Nachteilsausgleich und Notenschutz – Wie Schulen faire Bedingungen schaffen

Im Schulalltag treffen Lehrkräfte und Schulleitungen immer wieder auf Schüler, die aufgrund körperlicher, kognitiver oder emotionaler Beeinträchtigungen besondere Unterstützung benötigen. Der Nachteilsausgleich und der Notenschutz sind wichtige Instrumente, um diesen Schülern gerechte Chancen zu bieten, ohne das fachliche Anforderungsniveau zu senken. Doch wie funktionieren diese Maßnahmen, und was sollten Schulleitungen beachten?

Nachteilsausgleich: Anpassungen für faire Bedingungen

Der Nachteilsausgleich soll es Schülern ermöglichen, unter angepassten Prüfungsbedingungen ihre Leistungen darzustellen. Wichtig ist, dass das fachliche Niveau der Leistungsanforderungen erhalten bleibt. Beispiele für mögliche Maßnahmen:

  • Zeitliche Anpassungen: Verlängerung der Arbeitszeit bei schriftlichen Prüfungen um bis zu 50 %.
  • Technische Unterstützung: Einsatz von Laptops oder anderen Hilfsmitteln, sofern keine unzulässigen Funktionen genutzt werden.
  • Prüfungsorganisation: Nutzung separater Räume oder strukturierter Aufgabenstellungen.
  • Flexible Prüfungsformate: Ersetzung mündlicher Prüfungen durch schriftliche Ausarbeitungen oder umgekehrt.

Wichtig zu beachten: Maßnahmen des Nachteilsausgleichs werden nicht im Zeugnis vermerkt.

Notenschutz: Befreiung von spezifischen Anforderungen

Wenn Schüler trotz Nachteilsausgleichs bestimmte Leistungen nicht erbringen können, kann ein Notenschutz gewährt werden. Dieser ermöglicht den Verzicht auf bestimmte Prüfungsbestandteile, z. B.:

  • Bewertung von Rechtschreibleistungen bei einer Lese- und Rechtschreibstörung.
  • Hörverstehensaufgaben bei einer Hörbeeinträchtigung in Fremdsprachen.
  • Mündliche Präsentationen bei Autismus oder Mutismus.

Im Gegensatz zum Nachteilsausgleich wird der Notenschutz im Zeugnis dokumentiert, wobei die Art der Beeinträchtigung nicht angegeben wird.

So wird der Nachteilsausgleich gewährt

Die Umsetzung erfolgt in einem strukturierten Verfahren, das beispielhaft für Schulen in Bayern beschrieben ist:

  1. Antragstellung: Erziehungsberechtigte oder volljährige Schüler stellen einen Antrag bei der Schulleitung und legen Nachweise wie fachärztliche Gutachten vor.
  2. Entscheidung: Nach Rücksprache mit Lehrkräften, Schulpsychologen oder Fachdiensten entscheidet die Schulleitung über Art und Dauer der Maßnahmen.
  3. Evaluation: Die Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und können bei Bedarf angepasst oder beendet werden.
Warum Nachteilsausgleich und Notenschutz wichtig sind

Diese Maßnahmen gewährleisten Chancengleichheit für Schüler mit Beeinträchtigungen und ermöglichen es ihnen, ihre Potenziale voll auszuschöpfen. Gleichzeitig bleibt das Leistungsniveau der Prüfungen erhalten, was die Vergleichbarkeit der Abschlüsse sicherstellt.

Hinweis: Die beschriebenen Regelungen basieren auf den Vorgaben des Freistaats Bayern und können in anderen Bundesländern abweichen.


Wie können Nachteilsausgleich und Notenschutz konkret umgesetzt werden? Welche Beispiele für Maßnahmen gibt es, und welche rechtlichen Vorgaben müssen beachtet werden? Die Schulleiter ABC-Datenbank liefert umfassende und rechtssichere Antworten.

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