Ein Junge sitzt in einem Klassenzimmer und schaut konzentriert auf sein Handy.

Handynutzung an Schulen: Was liegt in der Hand der Schulleitung?

Die Nutzung von Handys an Schulen ist ein kontroverses Thema, das in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird. Während Smartphones einerseits nützliche Lernhilfen sein können, stellen sie andererseits ein Störpotenzial für den Unterricht und die Schulgemeinschaft dar. Was genau ist erlaubt, und welche Einschränkungen gelten?

Grundsätzliche Regelungen zur Handynutzung

In den Bundesländern Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg gibt es klare Vorgaben, die Handynutzung während des Unterrichts zu untersagen. Eingeschaltete Handys gelten als potenzieller Störfaktor und müssen grundsätzlich abgeschaltet bleiben. Verstöße können durch erzieherische Maßnahmen wie Verwarnungen oder das Einziehen des Geräts geahndet werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bleibt dabei entscheidend – eine längere Einbehaltung des Handys ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

Unterschiedliche Regelungen der Bundesländer
  • Bayern: Hier gilt ein generelles Handyverbot auf dem Schulgelände, wenn die Geräte nicht zu Unterrichtszwecken genutzt werden. Schulen haben jedoch seit 2022 die Möglichkeit, passgenaue Regelungen vor Ort zu treffen. Diese können erlauben, dass Schüler Handys in Pausen oder außerhalb des Unterrichts nutzen dürfen, wenn die Schulgemeinschaft dies beschließt.
  • Baden-Württemberg: Ein generelles Handyverbot ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig, da es Persönlichkeits- und Eigentumsrechte der Schüler beeinträchtigen würde. Einschränkungen, wie das Abschalten während des Unterrichts oder Maßnahmen bei missbräuchlicher Nutzung (z. B. Gewaltszenen auf dem Schulhof filmen), können jedoch in der Schulordnung festgelegt werden.
  • Niedersachsen: Auch hier ist ein generelles Mitnahmeverbot nicht gerechtfertigt, solange der Schulbetrieb nicht erheblich gestört wird. Handys dürfen jedoch vorübergehend einbehalten werden, wenn sie den Unterricht oder die Schulordnung stören.
Handys in Prüfungssituationen

Einigkeit besteht in allen Bundesländern: Das Mitführen eines Handys in Prüfungsräumen wird als Täuschungsversuch gewertet, selbst wenn das Gerät nicht aktiv genutzt wird. Die Schüler müssen vorher entsprechend belehrt werden.

Praktische Tipps für Schulen

Unabhängig von den regionalen Unterschieden ist es sinnvoll, klare Regelungen zur Handynutzung in der Schulordnung zu verankern. Dabei sollten Lehrerkollegium, Schüler und Eltern mit einbezogen werden, um ein tragfähiges Konzept zu entwickeln. Regelmäßige Belehrungen über die Handyregeln und mögliche Konsequenzen bei Verstößen fördern die Akzeptanz und Durchsetzung.


Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, Richtlinien und Handlungsspielräumen finden Sie in der Wissensdatenbank des Schulleiter ABC.

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