
Im SchulleiterABC finden Sie als Schulleitung alle wichtigen Informationen sowie hilfreiche Links rund um das Thema „Zeugnisse“
Zeugnisse
Zeugnisse sind der urkundliche Nachweis über Schulbesuch und Leistungen des Schülers. Eine Urkunde im Rechtssinn ist jedoch nur ein Schulzeugnis, soweit es mit „Berechtigungen“ verknüpft ist, also das Übertrittszeugnis, das Jahreszeugnis, das Abschlusszeugnis, das Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule und den mittleren Abschluss der Mittelschule sowie den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss.
Zwischenzeugnisse, Zwischeninformationen zum Leistungsstand Jahrgangsstufe 4 und Abgangszeugnisse sind keine Urkunden, sondern nur „Ausweispapiere“. Auf Siegelung kann deshalb bei den Zwischenzeugnissen und Zwischeninformationen verzichtet werden. Sie sind aber ansonsten genauso sorgfältig und in derselben Form zu erstellen wie die anderen Zeugnisse.
Sie sind auch dann auszustellen, wenn der Schüler erst wenige Tage vor dem Ausgabetermin in die Schule aufgenommen wird. Insofern keine Notenvorschläge von einer anderen Schule vorliegen (weil der Schüler z.B. aus dem Ausland kommt) und auch keine Leistungsnachweise in der aufnehmenden Schule mehr erbracht werden können, so ist anstelle der Noten eine entsprechende Bemerkung im Zeugnis zu machen.
Bei einem Jahreszeugnis bedeutet dies, dass der Schüler nicht die Erlaubnis zum Vorrücken erhalten kann. (Vgl. hierzu Schulaufnahme — Aufnahme in die Grundschule/Mittelschule: nicht Anmeldung)
Notengebung/Bemerkungen
Die Zeugnisnoten, die Aussagen zur Lernentwicklung im jeweiligen Fach und die Bewertung des Sozialverhaltens sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens werden vom Klassenleiter im Einvernehmen mit den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften festgesetzt; die Bewertungen in den einzelnen Fächern erfolgen auf Grund der Einzelnoten für schriftliche, mündliche und praktische Leistungsnachweise in pädagogischer Verantwortung.
Wurden in einem Fach keine hinreichenden Leistungsnachweise erbracht, wird anstelle einer Zeugnisnote eine Bemerkung aufgenommen. Gleiches gilt für Schüler, die Förderunterricht Englisch nach § 9 Abs. 10 MSO erhalten haben. (Empfehlung: Notenliste der Klasse, die beide Lehrkräfte unterschreiben!).
Einigen sich Klassenleiter und Fachlehrkräfte nicht, so soll der Schulleiter, besonders bei Bewertung künstlerischer Leistungen, ein Einigungsgespräch herbeiführen. Bleibt dieses erfolglos, entscheidet die Lehrerkonferenz. Lehrkraft hat die Möglichkeit zum Einwendungsverfahren beim Staatlichen Schulamt.
Während in den Jahrgangsstufen 5 und 6 noch die Orientierung der Schüler im Sekundarbereich sowie Entscheidungen über die weitere Schullaufbahn im Vordergrund stehen, rücken ab Jahrgangsstufe 7 zunehmend die Berufsorientierung und der Aspekt der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz in den Fokus.
Die Zeugnisse der unteren Jahrgangsstufen sollen weiterhin durch Aussagen zur Lernentwicklung eine wichtige Standortbestimmung und Grundlage für die Schullaufbahnentscheidung bieten.
In höheren Jahrgangsstufen soll dagegen eine Verzerrung der Chancengleichheit bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, z.B. durch sehr individuell gestaltete Aussagen zur Lernentwicklung, vermieden werden.
Bereits ab dem Schuljahr 2020/21 gelten für die Mittelschule folgende Regelungen.
- für die Zeugnisse in den Jahrgangsstufen 5 und 6 gelten die Aussagen des § 18 Abs. 2 MSO unverändert
- ab Jahrgangsstufe 8 enthalten die Zeugnisse keine Aussagen zur Lernentwicklung
- …
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Formulare für die Grund- und Mittelschule in Bayern
Hier finden Sie ein Zeugnismuster für die Grundschule und für die Mittelschule in Bayern
Wichtige Hinweise für das Ausfüllen der Zeugnisse von Grundschulen und Mittelschulen finden Sie in unserer Online-Datenbank des SchulleiterABCs.
Termine
Jahrgangsstufen 1 bis 3 sowie 5 bis 10 erhalten am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Woche im Februar (Ende des ersten Schulhalbjahres) ein Zwischenzeugnis.
In der 4. Jahrgangsstufe wird eine Zwischeninformation zum Leistungsstand am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Januar ausgehändigt; das Zwischenzeugnis entfällt.
Alle Schüler der 4. Jahrgangsstufe öffentlicher oder staatlich anerkannter Grundschulen erhalten am ersten Unterrichtstag des Monats Mai ein Übertrittszeugnis.
Jahreszeugnisse sind stets am letzten Unterrichtstag des Schuljahres auszuhändigen.
Bei Schülern, die an diesem Tage krank oder aus bestimmten Gründen vom Unterricht oder sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit sind, ergeben sich keine Änderungen hinsichtlich des Zeitpunktes der Zeugnisausstellung, d.h. das Jahreszeugnis darf weder vordatiert noch vorher ausgegeben werden. Es kann zu einem späteren Zeitpunkt in der Schule abgeholt oder auch am Ausgabetag an einen Bevollmächtigten ausgehändigt werden.
Grundschule: Lernentwicklungsgespräch statt Zwischenzeugnis
Die Alternative eines dokumentierten Lernentwicklungsgesprächs anstelle des Zwischenzeugnisses wurde im Rahmen des vierjährigen Schulversuchs „Flexible Grundschule“ erprobt.
Auf der Basis dieser Erfahrungen haben seit dem Schuljahr 2014/2015 alle bayerischen Grundschulen die Möglichkeit, das Zwischenzeugnis in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch zu ersetzen, an dem der Klassenleiter, der Schüler und die Erziehungsberechtigten teilnehmen.
Ab dem Schuljahr 2020/2021 kann auch jeweils das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufen 1 und 3 durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch ersetzt werden. Die Entscheidung hierüber trifft jede Grundschule in eigener Zuständigkeit.
Mit der Möglichkeit eines LEG auch am Ende der Jahrgangsstufen 1 und 3 können die Lehrkräfte noch besser an die Zielvereinbarungen aus dem LEG zum Halbjahr anknüpfen und diese in der gemeinsamen Arbeit mit den Schülern weiterentwickeln.
Wenn im Einzelfall Erziehungsberechtigte kein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch führen möchten, wird ein Zeugnis ausgestellt.
Zielsetzung
Die Möglichkeit eines dokumentierten Lernentwicklungsgesprächs anstelle des Zwischenzeugnisses leistet einen Beitrag zur Stärkung der Eigenverantwortung der Schule vor Ort und zur Stärkung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Grundschule und Elternhaus. Das Lernentwicklungsgespräch kann ggf. auch Bestandteil des Schulentwicklungsprogramms werden.
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