
Die Einschulung findet in Baden-Württemberg innerhalb 1 Woche nach den Sommerferien statt. Den genauen Termin legt die Schulkonferenz fest.
Anmeldepflicht bei der Einschulung
Diese besteht für das jeweils anstehende Schuljahr für zum einen jedes Kind, das bis zum 30.06. des Jahres 6 Jahre alt wird, zum anderen jedes Kind, für das die Erziehungsberechtigten die Zurückstellung beantragen wollen. Letztlicht gilt die Anmeldepflicht auch für jedes im Vorjahr zurückgestellte Kind und dabei muss das Zurückstellungsbescheid vorgelegt werden.
Übergangsregelungen zum „Stichtag“
bedeuten eine Vorverlegung vom 30. September in drei Schritten auf den 30. Juni.
- zum Schuljahr 2020/2021 auf den 31. August
- zum Schuljahr 2021/2022 auf den 31. Juli und
- zum Schuljahr 2022/2023 auf den 30. Juni.
Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulaufnahme in Baden-Württemberg
1. Schulanfänger
a) | Meldung aller erstmals Schulpflichtiger an die zuständige Grundschule durch die Meldebehörde; |
b) | Prüfung der Schule, ob alle Meldepflichtigen angemeldet wurden; |
c) | Bei unterbliebener Anmeldung schriftliche Aufforderung der Erziehungsberechtigten durch die Schule die Anmeldung, bzw. den Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch unverzüglich nachzuholen; |
d) | Spätestens bei Schuljahrbeginn Meldung jener Schulpflichtiger an die Meldebehörde, die weder angemeldet wurden noch ein Zurückstellungsantrag gestellt wurde. |
2. Zugezogene Schulpflichtige, insbesondere Ausländer
a) | Meldung jedes Zuzugs Schulpflichtiger an die zuständige Schule durch die Meldebehörde; |
b) | Schriftliche Aufforderung der Erziehungsberechtigten durch die Schule, der Schulpflicht nachzukommen; |
c) | bei unterlassener Folgeleistung nach Ablauf eines Monats Meldung an die zuständige Meldebehörde sowie an das Jugendamt (bei begründetem Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls). |
Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen exklusiven Auszug aus der Online-Datenbank des SchulleiterABC. Was man als Schulleiter bei der Einschulung noch beachten muss, erfahren Sie in unserem SchulleiterABC.
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