Schulaufnahme auf Antrag: Grundschule

Alle Kinder, die nach dem 30.9.2014 geboren sind, sind Berechtigte für das Schuljahr 2020/21.
Antragstellung bei der Einschulung
Die Antragstellung soll spätestens bei der Schulanmeldung erfolgen, diese soll an der Grundschule im März stattfinden.
Ein auf Antrag aufgenommenes Kind kann nach dem 31. Juli nicht mehr abgemeldet werden.
Bei Kindern, die nach dem 31.12.2014 geboren sind, ist Voraussetzung für die Schulaufnahme ein schulpsychologisches Gutachten, das die Schulfähigkeit bestätigt.
Die Ablehnung des Antrags ist keine Zurückstellung.
(Art. 37 (1) BayEUG; KMS vom 5.10.2009 Nr. IV. 1-5.S 7301-4.92665; § 2 (5) GrSO)
Ablauf der Schulanmeldung
Die Anmeldung muss persönlich durch die Erziehungsberechtigten mit dem Kind am Tag der Schulanmeldung erfolgen. Spätere Meldung ist nur erlaubt, wenn die Erziehungsberechtigten oder das Kind durch zwingende persönliche Gründe am Anmeldetag nicht erscheinen können.
Eine schriftliche Anmeldung ist nicht zulässig!
Bei Kindern mit Migrationshintergrund werden auch Angaben über einen Besuch einer Kindertageseinrichtung oder eines Vorkurses erfasst.
(§ 2 (3) GrSO)
Voraussetzungen für die Einschulung der Kinder
- Körperliche, geistige und soziale Entwicklung des Kindes, die einen erfolgreichen Unterrichtsbesuch erwarten lässt.
- Um Vorlage des Nachweises über die Schuleingangsuntersuchung nach Art. 80 BayEUG bitten; Nachreichung ist bis zum Schuljahresbeginn möglich.
- Nachweis zum Masernschutz nach § 20IfSG prüfen, der Nachweis kann bis Unterrichtsbeginn nachgereicht werden.

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Schulfähigkeitsfeststellung
Die Schulleitung kann die Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangen. Mitwirkung des Schularztes und der Beratungslehrkraft ist zu empfehlen, wenn Zweifel über körperliche bzw. geistige Entwicklung bestehen.
Entscheid der Schulleitung
unter Mitwirkung einer erfahrenen Lehrkraft. Ablehnender Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung (Vordruck) ist mit Angabe der Gründe per Einschreiben oder Postzustellungsurkunde zuzustellen (am letzten Tag der Frist muss Bescheid beim Empfänger sein!). Vermerk im Anmeldeblatt mit den Gründen der Ablehnung.
Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen exklusiven Auszug aus der Online-Datenbank des SchulleiterABC. Was man als Schulleiter bei der Einschulung noch beachten muss, erfahren Sie in unserem SchulleiterABC.
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