
Verlässliche Antworten auf verwaltungsrechtliche und organisatorische Fragen in der Schulleitung sind ziemlich schwer zu finden. Deswegen können sie in diesem Beitrag hilfreiche Links zu diesem Thema finden.
Schulordnungen
Informieren Sie sich bei den jeweiligen Schulordnungen z.B. über allgemeine Regelungen, über die Aufnahme bzw. den Schulwechsel, den Schulbetrieb, wie Leistungen bzw. Zeugnisse abgelegt werden.
- Grundschulordnung: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVSO
- Mittelschulordnung: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMSO
- Volksschulordnung: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVSOF/true
Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern
Die sogenannte AGO gibt Auskunft über die allgemeinen Vorschriften, die bürgerorientierte Verwaltung, die Ablauforganisation, und die Vorschriften für Dienstgebäude bzw. Diensteinrichtungen.
Bayrische Schulordnung
Die Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (kurz: BaySchO) gibt Aufschluss darüber welche Gesetze bzw. Regelungen in einer Schulgemeinschaft gelten. Im weiteren geht die Ordnung auf die Vorschriften während des allgemeinen Schulbetriebs ein. Weitere Teile sind:
- Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz
- Schülerunterlagen(vergleiche Art. 85 Abs. 1a BayEUG)
- Mobile Sonderpädagogische Dienste
- Schulaufsicht
- Datenschutz
- Schlussbestimmungen
- Bayerische Schulordnung: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchO2016
Bayrische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
In dem bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) werden konkrete juristische Aussagen zu schulischen Themen getroffen.
- Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG

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